Auf einen Blick
- Garagen sind für Fahrzeuge gedacht: Möbel, Gasflaschen, Farben und andere brennbare Stoffe gehören nicht hinein.
- In Kleingaragen sind nach der Muster-Garagenverordnung bis zu 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel in dichten, bruchsicheren Behältern erlaubt, in größeren Garagen gilt ein Lagerverbot für brennbare Stoffe.
- Akkus lädst du mit dem Original-Ladegerät und unter Aufsicht, eine Wallbox installiert nur ein Fachbetrieb.
- Regeln unterscheiden sich je Bundesland und Mietvertrag, prüfe beides vor dem Einlagern.
Was darf in die Garage und was nicht?
Kurz gesagt: Eine Garage ist zum Abstellen von Kraftfahrzeugen gedacht. Dazu gehören das Fahrzeug selbst und was dazugehört. Alles andere, vor allem brennbare Stoffe, ist eingeschränkt oder verboten. Die Regeln stehen in den Garagenverordnungen der Länder und im Mietvertrag. Sie unterscheiden sich im Detail.
Nach den Hinweisen der Feuerwehr Frankfurt und des ADAC ist in der Regel unproblematisch:
- das Fahrzeug, Wechselreifen für die Saison, Dachbox, Dachträger und Wagenheber
- kleine Mengen Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Öl oder Scheibenreiniger
- Reparaturwerkzeug in kleinen Behältern, solange es zum Fahrzeug gehört und auf dem Stellplatz steht
- Fahrräder, weil sie laut Feuerwehr Frankfurt nicht bedeutsam zur Brandausbreitung beitragen
Nicht in die Garage gehören:
- Möbel, Müllsäcke, Kartonagen und Sperrmüll, so die Feuerwehr Frankfurt
- Gasgrill und Gasflaschen. Der ADAC nennt sie ausdrücklich als tabu. Die Feuerwehr Frankfurt gibt an, dass Flüssiggasbehälter mit mehr als 1 kg zulässigem Füllgewicht nicht in Garagen aufgestellt oder aufbewahrt werden dürfen.
- Farben, Lacke, Lösungsmittel und andere gefährliche, explosive oder brennbare Stoffe, so der ADAC
- Geräte mit offenem Feuer. Betreibst du Grill oder Heizgerät mit offener Flamme in einem geschlossenen Raum, entsteht nach der Feuerwehr Frankfurt giftiges Kohlenmonoxid. Das ist akut lebensgefährlich.
Wie viel Benzin und Diesel sind erlaubt?
Die Länder haben eigene Garagenverordnungen, die sich an der Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung (M-GarStVO, Fassung vom 4. September 2020) der Bauministerkonferenz orientieren. Das Muster ist kein geltendes Recht, sondern Vorlage für die Länder. Was in deinem Bundesland gilt, steht in der Garagenverordnung oder Sonderbauverordnung des Landes.
Nach § 19 Abs. 3 der Muster-Verordnung gilt:
- Mittel- und Großgaragen (Nutzfläche über 100 m²): Brennbare Stoffe dürfen außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden. Ausgenommen sind ein zusätzlicher Satz Reifen und Fahrzeugzubehör für ein Kraftfahrzeug je Einstellplatz, etwa Dachbox, Fahrradträger oder Kindersitz, solange der Platz nutzbar bleibt.
- Kleingaragen (Nutzfläche bis 100 m²): Zusätzlich dürfen bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.
Eine einzelne Garage ist meist eine Kleingarage. Ein Platz in der Tiefgarage einer Wohnanlage gehört dagegen häufig zu einer Mittel- oder Großgarage, denn die Nutzfläche zählt für die gesamte zusammenhängende Anlage.
In Nordrhein-Westfalen steht die entsprechende Regel in § 139 Abs. 4 der Sonderbauverordnung (SBauVO NRW) mit denselben Mengen für Kleingaragen. Andere Länder formulieren teils anders: Die Feuerwehr Frankfurt nennt für Hessen "unerhebliche Mengen", der ADAC nennt dieselbe Formulierung für die Bayerische Garagenverordnung bei Mittel- und Großgaragen.
Weitere Vorgaben der Muster-Verordnung, die Mieter betreffen:
- In geschlossenen Mittel- und Großgaragen sind Rauchen und offenes Feuer verboten (§ 19 Abs. 5).
- Rettungswege und Zufahrten müssen frei bleiben (§ 19 Abs. 6).
- Fahrräder und Fahrradanhänger dürfen nur außerhalb der Verkehrsflächen und Rettungswege abgestellt werden (§ 19 Abs. 4).
- Wer entgegen § 19 Abs. 3 brennbare Stoffe aufbewahrt, handelt ordnungswidrig (§ 22 der Muster-Verordnung).
Garage oder Lagerraum: Wofür ist dein Platz gedacht?
Der ADAC weist darauf hin, dass Garagen eine Zweckbestimmung haben, nämlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Eine dauerhafte Nutzung als Büro, Partyraum oder Abstellkammer ist nicht zulässig. Auch eine Hobbywerkstatt kann je nach Umfang unzulässig sein. Entscheidend ist, dass die Garage ohne große Aufräumarbeiten mit dem Auto genutzt werden kann. Eine solche Zweckentfremdung kann zur Abmahnung und im schlimmsten Fall zur Kündigung führen.
Wenn du mehr Platz für Möbel, Kartons oder Sportgeräte brauchst, such gezielt einen Lagerraum oder Keller statt einer Garage. Bei 99garages ist jeder Platz einem Typ zugeordnet, zum Beispiel Garage, Stellplatz oder Lager und Keller, die du in der Suche findest. Nutze den Platz so, wie er im Inserat und im Mietvertrag beschrieben ist.
Wie lädst du E-Bike-Akku und E-Auto sicher?
Lithium-Ionen-Akkus. Der GDV weist auf eine besondere Brandgefahr hin: Bei Defekten oder falscher Nutzung und Lagerung können Akkus ihre Energie schlagartig abgeben, die Brände sind mit gewöhnlichen Löschmethoden schwer zu beherrschen. Die Schadenverhüter des GDV raten:
- Halte dich an die Vorgaben des Herstellers und nutze das Original-Ladegerät. Falsche Ladegeräte sind eine häufige Brandursache.
- Zerlege oder beschädige den Akku nicht und setze ihn keiner extremen Hitze oder Kälte aus.
- Wird ein Akku beim Laden heiß, lädt er nicht mehr oder verformt sich das Gehäuse, ist er defekt und muss getauscht werden.
Das Brandschutz-Informationsportal von TÜV SÜD empfiehlt außerdem, E-Bike-Akkus nie unbeaufsichtigt zu laden, zumindest sollten aufmerksame Personen in der Nähe sein.
Wallbox. Eine Wallbox ist keine Heimwerkerarbeit. Nach der Bundesnetzagentur musst du ihre Installation dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitteilen (§ 19 Abs. 2 NAV). Ab einer Leistung über 12 kVA brauchst du zusätzlich seine Genehmigung. Die Installation darf der Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Unternehmen durchführen (§§ 13, 19 NAV). In einem gemieteten Stellplatz brauchst du dafür außerdem die Zustimmung des Vermieters. Mehr zum Laden: Elektroauto parken und laden.
Das Laden eines E-Autos an einer normalen Haushaltssteckdose ist nach einer Warnung des GDV nur in Ausnahmefällen vertretbar.
Was tust du bei einem Brand?
- Dich und andere in Sicherheit bringen. Menschen gehen vor Sachwerten.
- Notruf 112 wählen und Ort sowie Art des Brandes nennen.
- Brennender Akku: Bei kleinen, überschaubaren Bränden (etwa Handy oder Laptop) kann der Akku vom Stromnetz genommen und mit viel Wasser gelöscht werden, nach Möglichkeit bringst du ihn ins Freie auf eine nicht brennbare Unterlage. Gerät ein größerer Akku in Brand, kann er den Raum nach Angaben des GDV innerhalb weniger Sekunden verrauchen. Bring dich sofort in Sicherheit, schließe die Tür hinter dir und ruf die Feuerwehr.
- Rettungswege nicht mit Fahrrädern, Kisten oder Fahrzeugen versperren.
Rauchmelder und Feuerlöscher. Rauchmelder sind in allen Bundesländern in Wohnungen Pflicht, in Hessen zum Beispiel in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren. Ob in einer Garage einer nötig oder sinnvoll ist, klär mit dem Vermieter. Einen Feuerlöscher schreibt das Gesetz für Wohnungen nicht vor. Die Feuerwehr Frankfurt empfiehlt ihn dennoch, um Brände in der Entstehungsphase zu löschen, und rät für Wohnungen zu einem Wasser- oder Schaumlöscher. Frag den Vermieter oder die örtliche Feuerwehr, ob für deine Garage ein Löscher vorgesehen ist.
Checkliste: Brandschutz in der Garage
- Nur Fahrzeug, ein Satz Reifen und Zubehör stehen im Stellplatz, dazu Fahrräder an dafür geeigneter Stelle.
- Keine Gasflaschen, kein Gasgrill, keine Farben, Lacke oder Lösungsmittel.
- Kraftstoff nur in zulässigen Mengen und Behältern, und nur nach Prüfung von Landesrecht und Mietvertrag.
- Akkus werden mit Original-Ladegerät und unter Aufsicht geladen.
- Wallbox nur durch Fachbetrieb und mit Mitteilung beim Netzbetreiber, Zustimmung des Vermieters liegt vor.
- Rettungswege und Zufahrt sind frei, in geschlossenen Garagen wird weder geraucht noch Feuer verwendet.
- Du kennst den Notruf 112 und den Ort eines Löschers, falls vorhanden.
Welche Versicherung bei Brand oder Schaden greift, steht in Versicherung für Stellplatz und Fahrzeug. Wie du Fahrzeug und Inhalt vor Dieben schützt, liest du in Garage und Stellplatz vor Diebstahl schützen.
Quellen & Stand
Fakten zuletzt geprüft am 1. Oktober 2026.
- Bauministerkonferenz: Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung (M-GarStVO), Fassung 4. September 2020
- Sonderbauverordnung NRW (SBauVO), § 139 Betriebsvorschriften für Garagen
- Feuerwehr Frankfurt am Main: Brandschutz zu Hause
- Bundesnetzagentur: Elektromobilität – Was muss ich bei einer privaten Wallbox beachten?
- ADAC: Garage – Welche Nutzung erlaubt ist und welche nicht
- GDV: Besondere Achtsamkeit bei Lithium-Ionen-Akkus – Brände vermeiden
- GDV: Versicherer warnen – E-Autos nur in Ausnahmefällen an normalen Steckdosen laden
- TÜV SÜD Brandschutz-Informationsportal: Brandgefahr beim Laden von E-Bike-Akkus