Auf einen Blick
- Stelle den Zeiger auf den Strich der nächsten halben Stunde nach deiner Ankunft (§ 13 Abs. 2 StVO).
- Die Scheibe muss von außen gut lesbar im Fahrzeug liegen, die Höchstparkdauer steht auf dem Zusatzzeichen.
- Weiterdrehen der Scheibe verlängert die Parkzeit nicht und ist verboten.
- Eine elektronische Parkscheibe ist nach ADAC nur mit Typgenehmigung erlaubt.
Wann brauche ich eine Parkscheibe?
Kurz gesagt: Immer dann, wenn ein Zusatzzeichen mit dem Bild einer Parkscheibe und einer Stundenangabe das Parken mit Parkscheibe vorschreibt. Dort gibt die Scheibe deine Ankunft an, und die Höchstparkdauer steht auf dem Schild.
Nach § 13 Abs. 2 StVO kann die Parkscheibe in diesen Fällen vorgeschrieben sein:
- bei Zeichen 314 (Parken) oder Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen) mit einem Zusatzzeichen,
- in einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2),
- in einem eingeschränkten Haltverbot für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2).
Ein Zusatzzeichen mit dem Bild der Parkscheibe (Bild 318) und einer Stundenangabe schreibt das Parken mit Parkscheibe und die zulässige Höchstdauer vor. Du darfst dort nur für die angegebene Zeit halten und parken.
Anwohner mit Bewohnerparkausweis können durch ein Zusatzzeichen davon befreit sein. Das gilt ebenso für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharingfahrzeuge, wenn ein Zusatzzeichen es ausdrücklich anordnet. Einen Parkschein oder eine Parkscheibe musst du außerdem nicht betätigen, solange du ein- oder aussteigst oder be- oder entlädst (§ 13 Abs. 4 StVO).
Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein?
Kurz gesagt: Stelle den Zeiger auf den Strich der nächsten halben Stunde nach deiner Ankunft und lege die Scheibe so aus, dass sie von außen gut lesbar ist.
Das schreibt § 13 Abs. 2 StVO vor: Die Scheibe muss von außen gut lesbar sein, und der Zeiger muss auf den Strich der halben Stunde eingestellt sein, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Du rundest also auf.
Beispiel: Du stellst das Auto um 16.05 Uhr ab. Dann stellst du die Scheibe auf 16.30 Uhr. Kommst du um 16.35 Uhr an, stellst du sie auf 17.00 Uhr.
Praktische Hinweise:
- Lege die Scheibe hinter die Windschutzscheibe, zum Beispiel aufs Armaturenbrett.
- Eine zugeschneite Scheibe ist unproblematisch. Du musst die Windschutzscheibe eines abgestellten Autos nicht freihalten, die Parkscheibe aber unter normalen Bedingungen von außen erkennbar auslegen (ADAC).
- Merke dir Ankunftszeit und Höchstdauer, am besten per Handy-Erinnerung.
Wie sieht eine zulässige Parkscheibe aus?
Kurz gesagt: Üblich ist die blau-weiße Scheibe nach dem Muster in der StVO. Vorne darf nichts anderes stehen als die vorgesehene Anzeige.
Der ADAC nennt als Maße elf Zentimeter Breite und 15 Zentimeter Höhe. Nach der VwV-StVO sind Zusätze auf der Vorderseite der Parkscheibe nicht zulässig, auch keine Werbung. Kaufe deshalb keine Scheibe mit Aufdruck eines Händlers auf der Anzeigeseite.
Elektronische Parkscheibe: Sie ist nach Angaben des ADAC nur erlaubt, wenn sie eine Typgenehmigung hat. Sie muss sich beim Abstellen automatisch auf den Beginn der Parkzeit einstellen, die Zeit darf nicht weiterlaufen. Außerdem muss das blau-weiße Zeichen 314 auf der Vorderseite abgebildet sein, über dem Display muss „Ankunftszeit“ stehen, und die 24-Stunden-Anzeige muss mindestens zwei Zentimeter hohe Ziffern haben. Achte auf die Batterie: Läuft die Anzeige nicht, kann das ein Verwarnungsgeld bedeuten.
Im Ausland gelten andere Regeln. In einigen Ländern sind elektronische Parkscheiben verboten. Der ADAC empfiehlt, dort eine herkömmliche Scheibe zu nutzen.
Auf privaten Parkplätzen, etwa bei Supermärkten, legt der Betreiber die Regeln fest. Sie müssen gut sichtbar angebracht sein. Verstöße können dort mit Vertragsstrafen oder Abschleppen geahndet werden.
Welche Fehler führen zum Verwarnungsgeld?
Kurz gesagt: Die häufigsten Fehler sind die auf die genaue Minute eingestellte Scheibe, eine nachgedrehte Scheibe und eine nicht lesbare Scheibe.
- Genaue Ankunftszeit eingestellt: Die Scheibe muss auf die nächste halbe Stunde zeigen, nicht auf die genaue Minute.
- Zeit nachgedreht: Das Weiterdrehen der Scheibe nach Ablauf der Höchstdauer ist verboten und verlängert die Parkzeit nicht. Nach Einschätzung des ADAC zählt nur ein neuer Parkvorgang, das bloße Vor- oder Zurücksetzen reicht nicht.
- Scheibe fehlt oder ist nicht lesbar: Ein handgeschriebener Zettel ersetzt sie nicht.
- Höchstdauer überschritten: Auch einige Minuten zählen.
Im Bußgeldkatalog beginnt der Regelsatz für das Parken ohne vorgeschriebene Parkscheibe oder über der erlaubten Höchstparkdauer bei 20 Euro (Stand: Oktober 2026) und steigt mit der Überschreitung.
Mit dem Motorrad oder Roller gilt dieselbe Pflicht, wie du in Parkscheibe, Motorrad und Roller siehst. Eine Übersicht aller Halte- und Parkverbote findest du in Parkregeln in Deutschland.
Wenn du ohnehin täglich am selben Ort parkst, kann ein fester Stellplatz die Scheibe überflüssig machen. Auf 99garages findest du Garagen und Stellplätze zur Monatsmiete, die Suche zeigt dir Angebote in deiner Nähe.
Quellen & Stand
Fakten zuletzt geprüft am 1. Oktober 2026.
- StVO § 13 – Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
- StVO Anlage 3 – Richtzeichen (Zeichen 314, 314.1, 315, Bild 318 Parkscheibe)
- VwV-StVO – Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (zu § 13)
- Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV) – Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
- ADAC – Parkscheibe einstellen: So vermeiden Sie ein Bußgeld
- ADAC – Elektronische Parkscheibe: Wann und wo sie erlaubt ist