Auf einen Blick
- An Parkscheinautomaten brauchst du einen von außen gut lesbaren Parkschein (§ 13 Abs. 1 StVO).
- Handyparken ist zulässig, wo die Gebühr und die Kontrolle elektronisch sichergestellt sind (§ 13 Abs. 3 StVO).
- Ist der Automat defekt, darfst du nur bis zur Höchstparkdauer parken und musst die Parkscheibe auslegen.
- Ohne Schein oder bei Überschreitung droht ein nach Dauer gestaffeltes Verwarnungsgeld.
- Welche App und welche Zeiten gelten, entscheidet die Kommune.
Wie funktioniert ein Parkschein am Parkscheinautomaten?
Kurz gesagt: Du löst am Automaten einen Parkschein für die Zeit, die du parken willst, und legst ihn so ins Fahrzeug, dass man ihn von außen gut lesen kann.
Das schreibt § 13 Abs. 1 StVO vor: An Parkscheinautomaten darfst du nur mit einem Parkschein halten, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, und zwar für die Dauer der zulässigen Parkzeit. In der Praxis legst du ihn hinter die Windschutzscheibe.
Ob ein Parkplatz gebührenpflichtig ist, siehst du an der Beschilderung. Zeichen 314 (Parken) kann mit einem Zusatzzeichen auf das Parken mit Parkschein beschränkt sein oder den Platz als gebührenpflichtig ausweisen. Die Parkerlaubnis gilt dann nur, wenn der Parkschein gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist.
Manche Städte arbeiten mit einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1). Innerhalb der Zone darfst du nur mit Parkschein oder Parkscheibe parken, soweit Halten und Parken nicht ohnehin verboten ist. Stehen in der Zone Parkscheinautomaten, gelten deren Anordnungen. Das Ende der Zone zeigt Zeichen 314.2.
Beachte die Zeiten: Die Parkzeitregelungen können nach § 13 Abs. 1 StVO auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein. Abends oder am Wochenende kann das Parken also frei sein. Das steht auf dem Automaten oder dem Schild.
Welche Kurzzeit- oder Tagestickets ein Automat anbietet und wie lange du höchstens parken darfst, legt die jeweilige Kommune fest. Lies deshalb den Aufdruck am Automaten und löse keinen Schein für mehr Zeit, als die Höchstparkdauer erlaubt.
Wie parke ich mit dem Handy oder einer Park-App?
Kurz gesagt: Wo die Kommune Handyparken anbietet, musst du keinen Parkschein auslegen. Du buchst das Ticket digital, und bei der Kontrolle wird dein Kennzeichen geprüft.
Rechtlich ist das in § 13 Abs. 3 StVO geregelt: Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit müssen nicht betätigt werden, wenn die Zahlung der Parkgebühren und die Überwachung der Parkzeit auch elektronisch sichergestellt werden können, zum Beispiel per Mobiltelefon. Das gilt nicht, wenn die elektronische Einrichtung nicht funktioniert.
So läuft es meistens ab:
- Du registrierst dich einmal in der App mit Zahlungsdaten und dem Kennzeichen deines Fahrzeugs.
- Du wählst die Parkzone, per GPS, Zonen-Code vom Schild oder Karte.
- Du startest den Parkvorgang. Das Ticket ist im System hinterlegt, das Kontrollpersonal prüft dein Kennzeichen.
- Du beendest oder verlängerst den Vorgang in der App, soweit das der Anbieter und die Höchstparkdauer zulassen.
Prüfe das Kennzeichen vor dem Start genau, denn bei der Kontrolle wird es mit dem gebuchten Ticket abgeglichen.
Es gibt keine App, die in ganz Deutschland funktioniert. Jede Kommune hat eigene Anbieter und Regeln, und viele Anbieter berechnen eine Servicegebühr. Manche Städte verlangen zusätzlich einen Hinweis hinter der Windschutzscheibe. Schau deshalb am Automaten oder Schild nach, welche App vor Ort gilt und ob ein Aufkleber nötig ist.
Was gilt, wenn der Automat defekt ist?
Kurz gesagt: Ist ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darfst du nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer parken und musst die Parkscheibe auslegen.
So regelt es § 13 Abs. 1 StVO: Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden, und dabei ist die Parkscheibe zu verwenden. Wie du sie einstellst, erklärt der Beitrag Parkscheibe richtig nutzen.
Der ADAC weist auf Folgendes hin:
- Ein handgeschriebener Zettel ersetzt die Parkscheibe nicht.
- Du musst in zumutbarer Nähe einen anderen funktionierenden Automaten suchen. Der ADAC nennt dafür einen Radius von mindestens 150 Metern.
- Fehlendes Kleingeld oder eine nicht funktionierende Kartenzahlung ist kein Freiparkschein.
- Fotografiere den defekten Automaten samt Nummer. Das hilft, falls trotzdem ein Verwarnungsgeld kommt.
Was passiert ohne Parkschein oder bei abgelaufener Zeit?
Kurz gesagt: Das ist eine Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungsgeld, das mit der Überschreitung der Zeit steigt.
Der Bußgeldkatalog erfasst unter einer Nummer das Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder über der erlaubten Höchstparkdauer. Er staffelt nach der Überschreitung: bis 30 Minuten, bis 1 Stunde, bis 2 Stunden, bis 3 Stunden und länger als 3 Stunden. Stand: Oktober 2026 beginnt der Regelsatz bei 20 Euro. Mit längerer Überschreitung wird es teurer.
Wer Schein oder Zeit gar nicht beachtet, riskiert also schnell mehr als die Parkgebühr. Zusätzlich gelten die allgemeinen Parkverbote, die du im Beitrag Parkregeln in Deutschland findest.
Auf privaten Parkplätzen, etwa bei Supermärkten, gelten die Regeln des Betreibers, die gut sichtbar aushängen müssen. Dort drohen Vertragsstrafen oder Abschleppen statt eines Verwarnungsgelds.
Wann muss ich keinen Parkschein lösen?
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit brauchst du nach § 13 Abs. 4 StVO nicht zu betätigen
- beim Ein- oder Aussteigen und
- zum Be- oder Entladen.
Auch Elektrofahrzeuge und Carsharingfahrzeuge können nach § 13 Abs. 5 StVO befreit sein, aber nur, wo ein bevorrechtigendes Zusatzzeichen das anordnet. Mehr dazu im Beitrag Elektroauto parken und laden. Auch Zweiräder brauchen einen Parkschein, wie du im Beitrag Parkscheibe, Motorrad und Roller liest.
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Quellen & Stand
Fakten zuletzt geprüft am 1. Oktober 2026.
- StVO § 13 – Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
- StVO Anlage 3 – Richtzeichen (Zeichen 314, 314.1, 314.2, 315)
- Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV) – Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
- ADAC – Park-Apps im Vergleich und was bei defektem Automaten gilt
- ADAC – Roller oder Motorrad parken: Braucht man eine Parkscheibe?