At a glance
- Ob ein Ladeplatz für dich gilt, zeigt das Zusatzzeichen unter dem Parkplatzschild, zum Beispiel für Elektrofahrzeuge oder nur während des Ladevorgangs.
- Das Elektromobilitätsgesetz erlaubt Kommunen Parkvorteile für E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Es ist bis Ende 2026 befristet, eine Verlängerung ist als Entwurf beschlossen.
- Wer am Ladeplatz ohne Laden parkt, riskiert ein Verwarnungsgeld und, je nach Lage, das Abschleppen.
- Einen Anspruch auf bauliche Veränderungen zum Laden haben Wohnungsmieter (§ 554 BGB) und Wohnungseigentümer (§ 20 WEG), nicht automatisch jeder Stellplatzmieter.
Wer darf auf einem Ladeplatz parken?
Kurz gesagt: Das steht auf dem Schild. Ladeplätze im öffentlichen Raum sind durch ein Parkplatzzeichen mit einem Zusatzzeichen gekennzeichnet. Das Zusatzzeichen sagt, wer dort parken darf und ob nur während des Ladevorgangs.
Nach Angaben des ADAC gibt es mehrere Varianten:
- Zusatzzeichen "Auto mit Stecker": Erlaubt das Parken für Elektrofahrzeuge mit "E" im Kennzeichen. Ein Ladevorgang ist dafür nicht ausdrücklich verlangt.
- Zusatzzeichen "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs": Beschränkt die Parkzeit auf das Laden. Ein offizielles Zusatzzeichen dafür gibt es laut ADAC seit 2022.
- Zusatzzeichen mit Zeitangabe oder Parkscheibe: Begrenzt die Parkzeit zusätzlich.
Das Zusatzzeichen bezieht sich immer auf das Verkehrszeichen direkt darüber. Lies deshalb das ganze Schild und nicht nur das Piktogramm.
Was genau ein "Ladevorgang" ist, ist laut ADAC rechtlich nicht abschließend geklärt. Praktisch heißt das: Stecker einstecken, Ladung starten und das Fahrzeug nach Ende der Ladung zügig wegfahren.
Was bringt das E-Kennzeichen und was regelt das Elektromobilitätsgesetz?
Kurz gesagt: Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) erlaubt Kommunen, elektrisch betriebene Fahrzeuge beim Parken zu bevorrechtigen. Es zwingt sie nicht dazu.
Nach § 3 Abs. 4 EmoG sind Bevorrechtigungen möglich:
- für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen,
- bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten Straßen oder Wegen,
- durch Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten,
- bei den Parkgebühren.
Voraussetzung ist nach § 4 EmoG, dass das Fahrzeug eine deutlich sichtbare Kennzeichnung trägt. Das ist das E-Kennzeichen. Welche Fahrzeuge infrage kommen, regelt § 2 und § 3 EmoG: reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Bei Plug-in-Hybriden verlangt das Gesetz, dass das Fahrzeug höchstens 50 Gramm CO2 je Kilometer ausstößt oder elektrisch mindestens 40 Kilometer weit fährt.
Wichtig zum Stand: Das EmoG ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 befristet (§ 8 Abs. 2 EmoG). Die Bundesregierung hat im Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung beschlossen. Nach der Bundesrats-Drucksache 466/26 sollen die meisten Bevorrechtigungen bis Ende 2035 gelten und die Regelung zum Parken an Ladestationen dauerhaft bleiben. Zusätzlich ist eine Option für kostenfreies Bewohnerparken vorgesehen. Stand Oktober 2026 ist das ein Entwurf. Prüfe vor Ort und beim Bundesverkehrsministerium, welche Regeln inzwischen beschlossen sind.
Ob und wo eine Kommune etwa kostenloses Parken für E-Fahrzeuge erlaubt, entscheidet sie selbst. Das siehst du an der Beschilderung oder auf der Website deiner Stadt.
Was passiert, wenn ich am Ladeplatz parke, ohne zu laden?
Kurz gesagt: Du riskierst ein Verwarnungsgeld, bei Falschparken eventuell auch das Abschleppen. Die Höhe steht im Bußgeldkatalog und kann sich ändern.
- Öffentlicher Ladeplatz mit Zusatzzeichen "während des Ladevorgangs": Wer dort ohne Ladevorgang steht, verstößt gegen das Zusatzzeichen. Der ADAC nennt dafür ein Verwarnungsgeld.
- Abschleppen: Je nach Lage kann das Fahrzeug abgeschleppt werden. Die Kosten kommen zum Verwarnungsgeld hinzu.
- Private Ladeplätze: Auf Supermarkt-, Hotel- oder Parkhausflächen gelten die Regeln des Betreibers. Dort kommen Hausverbot oder Vertragsstrafe in Betracht.
- Blockiergebühr: Viele Betreiber berechnen zusätzlich zum Strom eine Gebühr, wenn das Fahrzeug nach Ende des Ladevorgangs stehen bleibt. Ob und in welcher Höhe, steht im Tarif des Betreibers.
Wer lädt und das Fahrzeug nach Ende der Ladung zügig wegfährt, vermeidet in der Regel diese Probleme.
Darf ich in der gemieteten Garage oder Tiefgarage laden?
Kurz gesagt: Das hängt von deinem Vertrag ab. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Wallbox besteht nur in bestimmten Fällen und nicht automatisch für jeden Stellplatzmieter.
- Wohnungsmieter: § 554 Abs. 1 BGB sagt, dass Mieter vom Vermieter bauliche Veränderungen verlangen können, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung deiner Interessen nicht zugemutet werden kann. Die Vorschrift steht im Wohnraummietrecht. Ob sie bei einem reinen Stellplatzvertrag ohne Wohnung greift, ist eine Rechtsfrage. Geh nicht davon aus.
- Wohnungseigentümer: Nach § 20 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Die Gemeinschaft beschließt über die Durchführung.
- Reiner Stellplatzmieter: Hier zählt, was im Mietvertrag steht. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters baust du nichts an und schließt auch nichts an die Hausstromversorgung an.
Kläre vor Vertragsabschluss schriftlich, ob es eine Steckdose oder Wallbox am Platz gibt, wer die Installation bezahlt und wie der Strom abgerechnet wird. Frag auch nach, bevor du ein Ladekabel an eine vorhandene Hausinstallation anschließt.
Worauf achtest du bei einem Stellplatz mit Lademöglichkeit?
Kurz gesagt: Frag nach Strom, Abrechnung und Zugang, bevor du mietest.
- Anschluss: Gibt es eine Wallbox oder nur eine Steckdose? Welche Ladeleistung steht zur Verfügung?
- Abrechnung: Läuft der Strom über einen eigenen Zähler, über den Vermieter oder über eine Pauschale?
- Genehmigung: Darfst du eine eigene Wallbox installieren lassen? Wer haftet für Schäden?
- Zugang: Kommst du jederzeit an den Platz, auch nachts und am Wochenende?
- Vertragslaufzeit: Eine Wallbox lohnt sich nur bei einer Mietdauer, die zur Investition passt.
Auf 99garages kann ein Vermieter im Inserat Ausstattungsmerkmale wie Strom oder Lademöglichkeit angeben. Schau dir die Angaben in der Suche vor deiner Anfrage an und frag im Zweifel nach. Mehr zur Auswahl steht in Garage, Stellplatz oder Tiefgarage mieten.
Alle Angaben in diesem Artikel sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung.
Sources & status
Facts last checked on October 1, 2026.
- Elektromobilitätsgesetz (EmoG) – Gesamtausgabe
- BGB § 554 – Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte
- WEG § 20 – Bauliche Veränderungen
- Bundesregierung – Vorteile für E-Autos werden ausgeweitet (Novelle des EmoG)
- Bundesrat – Drucksache 466/26 (Entwurf zur Änderung des EmoG)
- ADAC – Parken an E-Ladesäulen mit und ohne Ladevorgang