Auf einen Blick
- Lege im Inserat fest, wie der Mieter an den Platz kommt und wann er Zugang hat.
- Ein Übergabeprotokoll mit Fotos hält den Zustand zu Mietbeginn fest.
- Nutzungsregeln gehören ins Inserat, damit Interessenten sie vor der Anfrage kennen.
- Der Mieter muss die Mietsache zurückgeben (§ 546 BGB); Ersatzansprüche wegen Schäden verjähren schnell (§ 548 BGB).
- Nutze Mieterdaten nur für die Vermietung und speichere sie nicht länger als nötig.
Wie läuft die Übergabe von Garage oder Stellplatz ab?
Kurz gesagt: Du legst vorab fest, wie der Mieter an den Platz kommt, übergibst ihn zum Mietbeginn in einem dokumentierten Zustand und nimmst ihn am Ende wieder zurück. Je klarer das vorher geregelt ist, desto weniger Streit gibt es später.
Rechtlich bist du als Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu gewähren und sie in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen (§ 535 Abs. 1 BGB). Praktisch heißt das: Tor, Schloss, Licht und Zufahrt funktionieren, und der Platz ist frei.
Bei 99garages wählst du im Inserat die Art der Übergabe:
- Persönliche Übergabe: Schlüssel oder Zugang gibst du selbst weiter.
- Schlüsselkasten oder Code: Ein Zahlenschloss oder Kasten vor Ort.
- Fernbedienung oder App: Das Tor oder Schloss öffnet der Mieter per Fernbedienung.
- Frei zugänglich: Es ist kein Schlüssel nötig.
Deine Zugangshinweise trägst du im Inserat ein. Sie sind nicht öffentlich: Der Mieter sieht sie erst, wenn die Miete läuft. Die genaue Adresse erhält er, sobald die Miete bestätigt ist. Gib Zugangscodes möglichst nicht per ungesicherter Nachricht weiter, sondern nutze die Zugangshinweise im Inserat.
Wann darf der Mieter auf den Platz?
Auch den Zeitrahmen legst du im Inserat fest:
- Jederzeit: rund um die Uhr, an jedem Tag.
- Nach Absprache: Der Mieter meldet sich vorher bei dir.
- Zu festen Zeiten: Du bestimmst Wochentage und Uhrzeiten.
Wähle nur, was du wirklich leisten kannst. „Nach Absprache" bedeutet für dich, erreichbar zu sein. Interessenten können in der Suche gezielt nach Plätzen mit Zugang rund um die Uhr filtern. Bei festen Zeiten achte darauf, dass sie realistisch sind.
Auch wenn der Platz bei dir im Haus liegt: Während der Mietzeit ist er für den Mieter da. Willst du ihn für Wartung oder Reparaturen betreten, vereinbare das vorher mit dem Mieter und nenne die Regel am besten schon im Inserat.
Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
Ein Übergabeprotokoll ist kein Muss, aber die einfachste Absicherung für beide Seiten. Es muss nicht lang sein. Halte fest:
- Datum und Beteiligte: Wer hat wann übergeben?
- Zustand des Platzes: Boden, Wände, Tor, Licht, vorhandene Mängel.
- Fotos: Mache Fotos mit Datum, am besten von allen Seiten und von vorhandenen Schäden. Fotografiere den Platz, nicht Personen oder fremde Fahrzeuge.
- Schlüssel, Codes und Fernbedienungen: Wie viele wurden übergeben?
- Besonderheiten: Zählerstand, falls Strom vorhanden ist, und vereinbarte Regeln.
Beide Seiten bestätigen das Protokoll, zum Beispiel per Foto oder Unterschrift. Bei der Rückgabe vergleichst du den Zustand mit diesem Stand.
Welche Nutzungsregeln solltest du festlegen?
Regeln verhindern Missverständnisse. Schreibe sie in die Beschreibung deines Inserats, damit Interessenten sie vor der Anfrage kennen. Typische Punkte:
- Fahrzeuge und Größe: Welche Fahrzeuge dürfen auf den Platz, bis zu welchen Maßen?
- Lagerung: Was darf zusätzlich im Platz stehen, und was nicht? Zu brennbaren Stoffen und Gasflaschen: Brandschutz und Lagern in der Garage.
- Laden von Elektroautos: Ist Strom vorhanden, und darf der Mieter laden? Hintergründe im Ratgeber Elektroauto parken und laden.
- Arbeiten am Fahrzeug: Waschen, Reparaturen oder Ölwechsel erlaubt oder nicht?
- Weitergabe: Darf der Mieter den Platz oder Schlüssel weitergeben?
- Rücksicht: Ruhezeiten, Zufahrt freihalten, Tor schließen.
Veränderungen und Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch muss der Mieter nicht vertreten (§ 538 BGB). Normale Gebrauchsspuren sind in der Regel also kein Grund für einen Anspruch. Was vertragsgemäßer Gebrauch ist, ergibt sich aus Vertrag und Regeln, deshalb sollten diese klar sein. Wie ein Vertrag aufgebaut sein kann, steht im Ratgeber Mietvertrag für Garage und Stellplatz. Den Vertrag, den Mieter bei 99garages online akzeptieren, findest du unter Mietvertrag.
Was gilt bei Schäden und bei der Rückgabe?
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses zurückzugeben (§ 546 Abs. 1 BGB). Plane die Rückgabe wie die Übergabe:
- Vereinbare einen Termin, am besten zum Vertragsende.
- Prüfe gemeinsam, ob der Platz leer ist und wie sein Zustand im Vergleich zum Übergabeprotokoll aussieht.
- Lass dir Schlüssel, Codes und Fernbedienungen zurückgeben und ändere bei Bedarf den Code.
- Halte neue Schäden mit Fotos fest und teile sie dem Mieter zeitnah mit.
Zeit spielt dabei eine Rolle: Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB in sechs Monaten. Prüfe den Platz also zügig. Ob und in welchem Umfang ein Schaden ersetzt wird, hängt vom Einzelfall und auch von bestehenden Versicherungen ab. Mehr dazu im Ratgeber Versicherung für Stellplatz und Fahrzeug.
Wie gehst du mit den Daten des Mieters um?
Als Vermieter erfährst du Daten wie Name und Kontaktdaten des Mieters. Dafür gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die wichtigsten Grundsätze:
- Nur, was du brauchst: Daten müssen auf das für den Zweck notwendige Maß beschränkt sein (Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO). Für die Vermietung reichen Name und Kontaktdaten. Frage nicht nach mehr.
- Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung ist zulässig, wenn sie für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO). Nutze die Daten also für die Vermietung. Für andere Zwecke, etwa Werbung, brauchst du eine andere Rechtsgrundlage.
- Nicht länger als nötig: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist (Speicherbegrenzung, Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO). Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, etwa aus dem Steuerrecht, können längere Fristen bedeuten.
- Sicher aufbewahren: Lege Kopien und Fotos nicht offen ab und gib Zugangscodes nicht weiter.
Erhebst du Daten selbst beim Mieter, können außerdem Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO gelten. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft die Datenschutzaufsicht deines Bundeslandes oder eine Rechtsberatung.
Wie du mit der Vermietung insgesamt startest, steht im Ratgeber Parkplatz vermieten: So startest du. Antworten auf häufige Fragen gibt die FAQ, die Vermieter-Übersicht findest du unter Vermieten.
Quellen & Stand
Fakten zuletzt geprüft am 1. Oktober 2026.